Pharmazie

Bork Bretthauer: Mehr Wettbewerb bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln tut Not. (Foto: Pro Generika)
Substitution biotechnologischer Arzneimittel
Pro Generika sieht Biosimilars ausgebremst
Berlin - Beim Branchenverband Pro Generika sieht man die zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutscher Apothekerverband (DAV) ausgehandelte Vereinbarung zur Substitution biotechnologisch hergestellter Arzneimittel kritisch. Während Apotheken künftig bestimmte Biosimilars gegeneinander austauschen sollen, bleiben patentfreie Erstanbieterpräparate außen vor.
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf die Anlage 1 zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung verständigt. Diese bestimmt, welche biotechnologisch hergestellten Arzneimittel als wirkstoffgleich gelten und damit unter die Substitutionspflicht fallen.
Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, verwies darauf, dass die Substitutionsregeln ursprünglich dazu gedacht waren, mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. „Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung arbeiten die Vertragspartner diesem Ziel aber völlig entgegen“, so Bretthauer. Der Austausch von Biosimilars untereinander führe nicht zu Einsparungen. Patienten mit schweren Erkrankungen würden hingegen durch die ’Substitution um der Substitution willen’ erheblich verunsichert. Bretthauer: „Beides, Einsparungen und eine patientenfreundliche Substitution, kann es nur geben, wenn auf Vertragsarztebene Biosimilars statt der erheblich teureren Erstanbieterpräparate verordnet werden“. Aus Sicht von Pro Generika muss die Substitution biotechnologischer Arzneimittel ausschließlich in der Verantwortung des Arztes liegen. Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft habe in der Vergangenheit davor gewarnt, biotechnologische Arzneimittel gegeneinander auszutauschen.
Noch sind Biosimilars eine junge Arzneimittelgruppe – doch man verspricht sich viel von ihnen. Mittelfristig werden zahlreiche hochpreisige Biotech-Arzneimittel aus dem Patent auslaufen – dann wird die Zeit der Biosimilars kommen - vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen, so Pro Generika. Einsparungen seien nur möglich, wenn nach Patentablauf tatsächlich ein Biosimilarwettbewerb einsetzt.
Bleibe es aber bei der jetzt beschlossenen Regelung zur Austauschbarkeit, gefährde das akut die Bereitschaft von Herstellern, das unternehmerische Risiko der Entwicklung von Biosimilars auf sich zu nehmen. Denn die Austauschbarkeit wäre auch eine Grundlage für Ausschreibungen der Krankenkassen, argumentiert der Verband. Zugunsten beabsichtigter kurzfristiger Einsparungen bliebe der Biosimilarwettbewerb dann auf der Strecke, bevor er sich überhaupt voll entwickeln konnte.
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Kirsten Sucker-Sket / 17.08.2011, 15:01 Uhr
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Nachdenklicher Heilberufler sagt:
18.08.2011 12:32Es ist mir unverständlich, dass der DAV eine solche Vereinbarung eingehen konnte. Gibt es denn beim DAV keinen Apotheker der sich als Heilberufler empfindet? Das ist nur dadurch erklärbar, dass uns dort offensichtlich "Kollegen" vertreten, die selbst nicht mehr in der Offizin stehen, denen nicht klar ist, dass durch Non-Compliance mehr Geld verbrannt wird als Rabattgesetze überhaupt einsparen können. -Und Pharmakologisch gesehen??? Hat man beim DAV schon aufgegeben oder kommt wieder das Altargument: "Es hätte ja auch noch schlimmer kommen können"? Wenn wir uns nicht vor den Patienten stellen und Compliance z.B. bei unterschiedlichen Applikationssystemen als zwingendes Argument durchsetzen, dann sind wir wirklich ersetztbar und nicht besser als jede Versand oder Pick-up-Bude mehr...
Apotheker55 sagt:
17.08.2011 17:01Ich bin nicht davon überzeugt, dass Biosimilars austauschbar sind. Ich würde pharmazeutische Bedenken anmelden. Hier muss noch eine Menge Aufklärung und Fortbildung stattfinden.