Pharmazie

Rezeptpflichtig oder nicht? Der Ausschuss für Verschreibungspflicht am BfArM gibt regelmäßig Empfehlungen. (Foto: ABDA)

Rezeptpflichtig oder nicht? Der Ausschuss für Verschreibungspflicht am BfArM gibt regelmäßig Empfehlungen. (Foto: ABDA)

BfArM

Neue Empfehlungen zur Verschreibungspflicht

Berlin/Bonn - Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat empfohlen, für Nicotin die verschreibungsfrei erhältliche Einzeldosis von 10 mg auf 15 mg zu erhöhen. In seiner Sitzung am 5. Juli lehnte der Ausschuss jedoch auch einige Anträge ab bzw. vertagte sie.

Vertagt wurden die Anträge auf Unterstellung von Paracetamol sowie des Antitussivums Dextromethorphan unter die Verschreibungspflicht.  

Abgelehnt wurden zwei Anträge zu Triptanen: Weder sollen 10 mg Rizatriptan noch Sumatriptan Nasenspray in der 20 mg Dosierung aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Ebenso lehnt der Ausschuss den Antrag auf Freistellung von multibakteriellen Totimpfstoffen zur oralen Anwendung ab.

Stattgegeben wurde dem Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht von Ketoprofen zur topischen Anwendung.

Die nächste Sitzung des Sachverständigenausschusses wird voraussichtlich am 10. Januar 2012 stattfinden – dann wird man sich auf jeden Fall auch wieder über die Zukunft von Paracetamol unterhalten.

Formal sind die Beschlüsse des Sachverständigenausschusses lediglich Empfehlungen an den Verordnungsgeber, das Bundesgesundheitsministerium. Dieses ist für die Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)  zuständig.

Kirsten Sucker-Sket/BAH / 06.07.2011, 12:17 Uhr

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