Pharmazie

Paracetamol - preiswert und gut verträglich oder gefährlich und entbehrlich? (Foto: DAZ/Sket)

Paracetamol - preiswert und gut verträglich oder gefährlich und entbehrlich? (Foto: DAZ/Sket)

Kommentar

Freiverkäufliche Schmerzmittel, Paracetamol und das Kräftespiel der Interessen

Der Antrag des Erlanger Pharmakologen Prof. Dr. Dr. Kay Brune, der die vollständige Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht vorsieht, wirft seine Schatten voraus. Ursprünglich stand er auf der Tagesordnung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 5. Juli 2011, jetzt wurde der Tagesordnungspunkt kurzfristig auf Januar 2012 verschoben.

In der ARD-Sendung Plusminus, ausgestrahlt am 28. Juni 2011, hatte Brune noch einmal öffentlichkeitswirksam seine Position vertreten können. Unterstützung erhielt er dabei von dem Hamburger Rheumatologen Prof. Dr. Keihan Ahmadi-Simab von der Asklepios-Klinik Altona und einem Vertreter der Verbraucherschützer. Was der Zuschauer mitnehmen konnte (sollte), war, dass das preiswerte Paracetamol nur noch im Handel bzw. rezeptfrei erhältlich ist, weil es für die Hersteller ein Milliardengeschäft ist. Für den Kunden würden jedoch gefährliche Nebenwirkungen drohen.

Dabei blieb die Diskussion, die seit über einem halben Jahr in der Deutschen Apotheker Zeitung intensiv geführt wird, völlig an der Oberfläche. Mit plakativen Zahlen wie „Nebenwirkungen von Paracetamol, die das Gesundheitssystem täglich fast drei Millionen Euro kosten“ wurde Stimmung gemacht. Auf eine Erklärung, woher solche Zahlen stammen und wie sie ermittelt wurden, wartete man vergebens. Kosten werden gerne angeprangert, wenn sie für die Argumentation dienlich sind, welche Kosten auf das Gesundheitssystem zukommen, wenn Millionen von Patienten wegen leichter Schmerzen für eine Verordnung die Arztpraxen füllen, war kein Thema. Denn mal wurde der Dauergebrauch von Paracetamol, mal von Schmerzmitteln pauschal für gefährliche Nebenwirkungen wie Nierenschäden verantwortlich gemacht und es war zwischenzeitlich nicht klar, ob nicht doch alle Schmerzmittel der Verschreibungspflicht unterstellt werden sollten.

Plusminus verweist in seiner Sendung darauf, dass man sich auch um eine Stellungnahme der „Apothekerkammer Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg“ zum Anliegen, Paracetamol unter die Verschreibungspflicht zu stellen, bemüht habe, aber dass diese einen Rückzieher gemacht hätten. Für den Verbraucherschützer Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg kamen die Interview-Absagen nicht überraschend. Für ihn war klar, dass man sich von Apothekerseite dafür nicht stark machen wird, weil Apotheker daran weiterhin Geld verdienen und befürchten, dass die Verschreibungspflicht das Honorar oder das Einkommen mindert.

Da reibt sich der aufmerksame Zuschauer verwundert die Augen. Hatte er nicht am Anfang der Sendung vernommen, dass das Paracetamol allüberall so beliebt ist, weil es so ein billiges Schmerzmittel ist? Liebe Plusminus-Redakteure, kurz nachgedacht hätte man darauf kommen können, dass der nur am Profit interessierte Apotheker doch bei Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht mit teureren, nicht verschreibungspflichtigen Analgetika einen wesentlich größeren Reibach machen könnte. Oder ging Herr Kranich von der Forderung aus, dass alle Schmerzmittel in die Hände von Ärzten gehören?

Wer die Diskussion um Paracetamol in der DAZ verfolgt hat, wird gelesen haben, dass von Apothekerseite durchaus Stellung bezogen worden ist. Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA, hatte auf Anfrage der DAZ erklärt, dass man die bisherige Regelung, nach der Packungen mit mehr als 10 g Paracetamol nur auf Rezept abgegeben werden dürfen, für völlig ausreichend hält. Diese Position wurde bislang auch von den Zulassungsbehörden, dem BfArM und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), vertreten. Dass es so etwas wie eine Packungsgrößenbegrenzung mit definierten maximalen Dosierungseinheiten für rezeptfreie Schmerzmittel zum Schutz des Verbrauchers gibt, ist den Redakteuren von Plusminus wohl entgangen. Dauerschmerzen und damit eine Dauermedikation mit Schmerzmitteln gehören auch jetzt schon in die Hand von Ärzten, darauf wird jeder verantwortungsbewusste Apotheker seinen Patienten hinweisen. Dass das leider viel zu häufig gerade von den Patienten selbst nicht beherzigt wird, mit unbestritten gravierenden Folgen für den Einzelnen, darf nicht dazu führen, dass die Hürde für eine Schmerzlinderung für alle, die kurzfristig und vorübergehend auf ein Analgetikum angewiesen sind, durch eine generelle Rezeptpflicht unnötig hoch gelegt wird.

Ob nun Paracetamol gefährlicher ist als beispielsweise Ibuprofen oder Diclofenac und deshalb vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt werden sollte, darüber wird heftig diskutiert. Da direkte Vergleichsstudien fehlen, wird auf Basis der vorhandenen, in alle Richtungen interpretierbaren Daten heftig spekuliert. Hier eine angemessene Bewertung vorzunehmen, darauf zu achten, dass im Kräftespiel der Interessen die unkomplizierte Versorgung von Patienten mit leichten Schmerzen nicht auf der Strecke bleibt, das ist eine Herausforderung für alle Mitglieder des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, die nun jetzt frühestens im Januar 2012 über den Antrag von Brune befinden werden.

 

Alle in der DAZ erschienenen Beiträge zur Paracetamol-Diskussion finden Sie auf dieser Seite in der Rubrik Debatte.

Lesen Sie dazu auch:

Herdegen T: Pharmako-logisch! Nichtsteroidale Analgetika - vom großen Glück der Schmerzfreiheit. DAZ 2011; Nr. 18, S. 48 - 92

 

 

 

Dr. Doris Uhl / 29.06.2011, 12:25 Uhr

Kommentare:

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Doris Uhl sagt:
03.07.2011 17:47

an VVHH:
Das ist doch genau der Punkt: wenn die von Ihnen erwähnten umsatzstarken apothekenpflichtigen Paracetamol-Präparate der Verschreibungspflicht unterstellt werden, werden andere, nichtverschreibungspflichtige Schmerzmittel in diese Lücke stoßen. Die Hersteller solcher Präparate werden profitieren, es sei denn die Patienten ändern ihr Verhalten und gehen wegen den Schmerzen, die sie jetzt mit Paracetamol behandeln, erst einmal zum Arzt ....

VVHH sagt:
02.07.2011 21:59

Zitat aus dem Artikel:" Liebe Plusminus-Redakteure, kurz nachgedacht hätte man darauf kommen können, dass der nur am Profit interessierte Apotheker doch bei Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht mit teureren, nicht verschreibungspflichtigen Analgetika einen wesentlich größeren Reibach machen könnte."
Das stimmt wohl kaum, denn Paracetamol zählt weltweit zu den meistverkauften Arzneimitteln. Das Monopräparat Paracetamol-ratiopharm war mit über 20 Millionen Packungseinheiten im Jahr 2008 das in Deutschland am zweithäufigsten gekaufte Arzneimittel. Auch das Kombinationspräparat Thomapyrin (12,4 Millionen Packungseinheiten im Jahr 2008) findet sich in der Top 10 der meistgekauften Arzneimittel wieder. Der jährliche Gesamtumsatz von mehr...

Elisabeth Jedamzik sagt:
02.07.2011 08:23

Modell PCM et. al.
Nicht auf den(scheinbar ineffizienten) Türsteher (Präsenzapotheker) einprügeln, wenn man die Hintertüren und Fenster ganz weit aufgemacht hat (Versandhandel).
Scheinheilig und verlogen,wechselnde Themen, same procedure.........

Joachim Fantoli u. Dr. Susanne Fritsch-Fantoli sagt:
30.06.2011 10:55

In unserer Apotheke beobachten wir:
Das Bewußtsein dafür, dass es sich bei Paracetamol um ein wirkungsvolles Arzneimittel und nicht um ein Bonbon handelt, ist in der Bevölkerung wenig präsent. Dazu tragen bei:
- der Billigpreis
- die Präsentation als Masse
- die Anonymisierung im Internet
- die Verschreibungspraxis manch eines Arztes auf grünem Rezept: 3x20 St. D.S.: 2-2-2-2
Könnte es also sein, dass das "Paracetamol-Problem" auf ein viel grundsätzlicheres, die generelle Freigabe der OTC-Preise und den Vertrieb im Internet verweist? Diese politische Entscheidung hat die Verantwortung für Medikamente den Apothekern entzogen und teure Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung generiert. Sie ist darum zurückzunehmen. Arzneimittel sind nun mal keine mehr...

bsta sagt:
30.06.2011 10:46

Es ist ein Armutszeugnis der Hamburger Apothekerkammer, keine Stellungnahme abgegeben zu haben! Die ganze Nummer hätte durch ein fundiertes Statement entschärft werden können.
Wozu brauchen wir dann eine Standesvertretung.
Die Hamburger Kammerbediensteten sind ihr Geld nicht wert!
Wir müssen uns Fragen, ob wir so viele Landesapothekerkammern, von denen einige zwar zu allen bereit, allerdings zu nichts zu gebrauchen sind, wirklich brauchen!

Werner W sagt:
30.06.2011 08:43

@ Huesmann:
Die Argumente waren ausgetauscht, daher ist gut nachzuvollziehen, warum die Apo-Kammer so kurz vor der Ausschuss-Sitzung nicht Stellung beziehen wollte. Wie seriös es von Plusminus und Prof. B., so kurz vor der Sitzung noch mal Stimmung zu machen, sei dahingestellt. Ein "G'schmäckle" hat das schon...

@ uns alle: Wie schön, dass eine Bundesbehörde die Reissleine zieht, wenn eine Diskussion so eklatant demagogisch in den Medien geführt wird. Wir sollten dem BfArM dankbar sein, dass nun hoffentlich diese Debatte wieder auf ein sachlicheres Niveau kommt.

Und noch etwas: Die verzerrte Wahrnehmung, in D nehme man viel zu viele Schmerzmittel ein, stimmt einfach nicht. Daten-basierte Untersuchungen belegen regelmäßig das Gegenteil. Auf die Daten sollte man mehr...

B.Ziller sagt:
30.06.2011 08:33

Solange es Apotheken gibt,in denen kommentarlos Paracetmaol verkauft wird (ich stand daneben und wartete auf mein AM), werden sie auch an den Prnager gestellt und das völlig zu Recht!!!

Huesmann sagt:
29.06.2011 19:10

Es bleibt aber die Frage: Warum hat die Apothekerkammer Hamburg keine Stellung bezogen??? Sowas kommt immer negativ an. Außerdem frage ich mich: Hat die Kammer nichts dazu zu sagen???

Rolf Hummelmann sagt:
29.06.2011 19:03

Der ehrenwerte Herr Professor war vermutlich schon länger nicht mehr als Patient beim Arzt und anschließend mit seinem Kassenrezept in der Apotheke. Denn sonst wüsste er, dass man für ein Medikament wie 1x 20 TAB Paracetamol 500 Stada (AEK 0,69€) nach AMPVO 2003 nur 1,38€ bezahlen muss (im Internet nur 0,49€), bei Rezeptpflicht aber 10,48€. Dazu kommen noch 10€ Praxisgebühr und das Fehlen am Arbeitsplatz, während der Patient im Wartezimmer des Arztes sitzt. Ganz zu schweigen vom Arbeitsausfall, wenn eine akute Schmerzsituation nicht mehr mit Arzneimitteln der Selbstmedikation behandelt werden kann. Ich wage deshalb sehr zu bezweifeln, dass der volkswirtschaftliche Schaden durch eine allgemeine Rezeptpflicht für Schmerzmittel sinken würde. Auch ist unklar, ob dadurch der Gesamtverbrauch mehr...

Anton A. sagt:
29.06.2011 18:53

Solange noch Versandhandel mit freiverkäuflichen AM erlaubt ist wird es
AM Missbrauch geben. Denn hier wird durch reißerische Preisangebote die Nachfrage von AM erhöht statt sorgfältig den Bedarf zu ermitteln und gegebenenfalls auch mal abzuraten.
Rezeptpflicht ist eine Möglichkeit, dann müssten aber alle potentiell gefährlichen AM wie Schmerzmittel, Abführmittel, Schlankheitsmittel etc. eingeschlossen werden. Ob da die Patienten, Ärzte und Krankenkassen mitspielen?

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