Pharmazie

Der G-BA reagiert auf die absehbare Zulassungserweiterung von Stimulantien zur Behandlung von ADHS. (Logo. G-BA)
ADHS-Arzneimittel
G-BA: Kein Verordnungsausschluss für Erwachsene
Berlin - Eine medikamentöse Behandlung von ADHS im Erwachsenenalter mit dafür zugelassenen methylphenidat-haltigen Arzneimitteln (Stimulantien) ist künftig nicht ausgeschlossen. Eine entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen.
Die derzeit gültige eng gefasste Regelung zur ausnahmsweise möglichen Verordnungsfähigkeit von Stimulantien bezieht sich ausschließlich auf Kinder und Jugendliche. Grund ist, dass es bisher keine arzneimittelrechtliche Zulassung für methylphenidat-haltige Arzneimittel für die Behandlung der Erkrankung ADHS bei Erwachsenen gab. Dies soll sich künftig ändern. Daher hat der G-BA beschlossen, dass der grundsätzliche Verordnungsausschluss für diese Medikamente, wie er in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie formuliert ist, zunächst nicht für die Behandlung Erwachsener gilt. In einem nächsten Schritt will der G-BA jedoch prüfen, ob und wenn ja welche Einschränkungen und Regelungen zum Schutze der Patienten noch erfolgen müssen.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Kirsten Sucker-Sket / 23.06.2011, 16:57 Uhr
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Drinhaus sagt:
23.06.2011 20:02"In einem nächsten Schritt will der G-BA jedoch prüfen, ob und wenn ja welche Einschränkungen und Regelungen zum Schutze der Patienten noch erfolgen müssen."
Hoffentlich denkt man in diesem Zusammenhang auch über das sich abzeichnende Problem mit den bestehenden Substitutionsvorschriften nach und darüber was passiert wenn die Apotheke künftig ein für die Behandlung Erwachsener zugelassenes und verordnetes Produkt gegen eines austauschen muss, welches diese Zulassung nicht hat?! EINE gemeinsame Indikation reicht ja seit AMNOG für die Substitution aus.
Wer schützt den Patienten vor der gesetzlich vorgeschriebenen Substitution? Wer schützt die Apotheke vor der Haftung im Schadensfall? Von der Retaxgefahr wollen wir ja gar nicht mehr reden, denn mittlerweile sind wir ja mehr...