Palliativmedizin

Vorschlag: Apotheken sollen BtM bevorraten

Berlin - 14.03.2011, 14:51 Uhr


Zur Verbesserung der Versorgung vom Schmerzpatienten könnten Apotheken noch in diesem Jahr verpflichtet werden, entsprechende Betäubungsmittel (BtM) in die Bevorratung von Notfallmedikamenten aufzunehmen.

Nach Angaben einer BMG-Sprecherin fielen bei diesem Treffen noch keine konkreten Entscheidungen. Man prüfe aber Vorschläge, wie man die Praxis der Schmerzmittelabgabe verbessern könne. Eine Änderung der Vorschriften sei im Rahmen des anstehenden Versorgungsgesetzes denkbar. Dazu wurde auch diskutiert, nicht alle Apotheken zur Bevorratung von relevanten Betäubungsmitteln zu verpflichten, sondern regionale „Schwerpunktapotheken“ einzurichten, die rund um die Uhr die Versorgung von Schmerzpatienten sicherstellen sollen.

Verbessert werden soll zudem die Zusammenarbeit zwischen Palliativmedizinern und Apothekern. Im Gespräch ist neben einer Anpassung der ApBetrO auch eine Änderung des Paragrafen 13 des Betäubungsmittelgesetzes, um Ärzten die Abgabe von Betäubungsmitteln über den bislang erlaubten akuten kurzfristigen Bedarf eines Schmerzpatienten zu ermöglichen. Eine solche Lockerung würde das Dispensierrecht der Apotheken tangieren.

An dem Treffen nahmen neben Vertretern des Ministeriums Ärzte-, Hospizverbänden, die Deutsche Palliativ Stiftung und für die Apotheker die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Erika Fink, teil.

Thomas Sitte von der Deutschen Palliativ Stiftung begrüßte gegenüber DAZ.online diese Entwicklung. Die Haltung des Ministeriums habe sich klar geändert. Auch bei der BAK sei die Bereitschaft erkennbar gewesen, Verantwortung für eine bessere Palliativversorgung zu übernehmen.


Lothar Klein