Novelle der Apotheken-Betriebsordnung

Entwurf einer Apotheken-Betriebsordnung frühestens im März

Berlin - 15.12.2010, 13:10 Uhr


Frühestens im März will das Bundesgesundheitsministerium die Novelle der Apotheken-Betriebsordnung (ApBetrO) vorlegen.

Ursprünglich sollte der neue Entwurf noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Gesundheitsstaatssekretär Steffen Kapferer (FDP) hatte noch Mitte Oktober auf dem Deutschen Apothekertag angekündigt, dass der Entwurf noch in diesem Jahr vorgelegt werden solle. Mitte August hatte allerdings Gesundheitsstaatssekretär Daniel Bahr (FDP) im DAZ-Interview bereits dargelegt, dass die Apothekenbetriebsordnung nicht mehr in diesem Jahr novelliert werden könne, da die Verordnung der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.

Für die Verspätung ausschlaggebend sind zwei Gründe: Nach der Kritik an und dem späteren Rückzug der ersten bekannt gewordenen Fassung soll der neue Entwurf sorgfältiger abgefasst werden. Darin einfließen sollen die bei der informellen Besprechung Mitte Juli von den Verbänden der Apothekerschaft (ABDA, ADKA, BVKA, VZA, BVDVA, BVDA, BVDAK) vorgetragenen Kritikpunkte. Im August hatte das BMG seine Bereitschaft signalisiert, auf einzelne Anmerkungen einzugehen.

Nach der massiven Kritik der Apotheker am AMNOG hat sich inzwischen zudem die CDU/CSU-Fraktion in den Prozess eingeschaltet. Obwohl formal nicht zuständig, will die Fraktionsspitze der Union darauf achten, dass keine weiteren „Zumutungen“ auf die Apotheken zukommen, und die Novelle der ApBetrO „informell mitberaten“.

Als Hauptziel der Novellierung hatte Bahr im DAZ-Interview die Verbesserung der Patientensicherheit, insbesondere durch die Stärkung der Beratungspflicht, die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, die Präzisierung der Anforderungen an Arzneimittelherstellung und -prüfung sowie die Verbesserung der Versorgung im Nahbereich der Apotheken. Dazu gehöre auch die Abstimmung der Bedingungen zwischen Versand- und Präsenzapotheken, sodass etwaige Nachteile der Präsenzapotheken beseitigt werden. Als entbehrlich angesehene Regelungen sollen im Sinne einer Deregulierung entfallen.


Lothar Klein