Apothekenpraxis
Rezepturen müssen plausibel sein
Gemäß der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur „Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur- und Defekturarzneimittel“ soll jede Rezeptur auf Plausibilität geprüft werden. Dabei muss das Konzept des Verordners klar und deutlich zu erkennen sein. Anderenfalls liegt eine unklare Verordnung vor, die nicht eher ausgeführt werden darf, bis die Unklarheit in Zusammenarbeit mit dem Verordner beseitigt worden ist.
In der ersten Folge der neuen DAZ-Serie "Rezepturprobleme erkennen und lösen" (DAZ 2010, Nr. 30, s. 38 – 45) hatte Apotheker Dr. Gerd Wolf ein praxisorientiertes Konzept zum Erkennen und Lösen von Rezepturproblemen vorgestellt und die Anwendung an einem Beispiel erläutert. Auf DAZ.online hat er darüber hinaus umfangreiche Tabellen für die Apothekenpraxis zur Verfügung gestellt. In der aktuellen Ausgabe der DAZ geht es diesmal um die Plausibilitätsprüfung von Rezepturen, so wie sie die Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) zur „Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur- und Defekturarzneimittel“ vorsieht. Anhand einer Rezeptur bestehend aus Harnstoff, Asche Basis® Lotio und Borretschsamen-Öl erläutert Wolf das Vorgehen, das auch mögliche Kompatibilitäts- und Stabilitätsprobleme erfassen muss.
Wolf G: Die Rezeptur muss plausibel sein, DAZ 2010, Nr. 34 S.56 - 58
Dr. Doris Uhl
/ 25.08.2010, 12:23 Uhr
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