Pharmazie

Prof. Dr. Erland Erdmann erläutert im Gespräch mit der Deutschen Apotheker Zeitung, warum er den Ausschluss von Pioglitazon aus der Erstattungsfähigkeit für GKV-Versicherte für nicht angemessen hält. (Foto: Erdmann)

Rosiglitazon und Pioglitazon bei Diabetes

„G-BA-Beschluss ist eine Fehlentscheidung!“

Der G-BA möchte sowohl Rosiglitazon als auch Pioglitazon von der Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV ausschließen. Die Begründung: kein Zusatznutzen im Vergleich zu anderen Therapiemöglichkeiten und ein erhöhtes Fraktur- und Herzinsuffizienzrisiko. Prof. Dr. Erland Erdmann, Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie, Pneumologie und Internistische Intensivmedizin am Herzzentrum der Universität Köln, hält diesen Beschluss für eine Fehlentscheidung.

Im Gespräch mit der Deutschen Apotheker Zeitung wirft Erdmann dem G-BA vor, den Beschluss nicht auf wissenschaftlicher Grundlage gefasst zu haben. Einerseits hätte ein Unterschied zwischen Pioglitazon und Rosiglitazon gemacht werden müssen, andererseits sind Herzinsuffizienz- und Frakturrisiko aus Sicht von Erdmann geringer zu bewerten als Tod, Myokardinfarkt und Schlaganfall. Weiterhin frage man natürlich, welche anderen oralen Antidiabetika zusätzlich zu Metformin verordnet werden sollen. Erdmann kennt für keine Alternative eine kontrollierte prospektive Outcome-Studie. Wenn als Alternative Sulfonylharnstoffe gemeint sind, dann müsse man wissen, dass  diese schon in der UKPD-Studie das Mortalitätsrisiko um 60% erhöht haben. Für die neueren Gliptine gebe es noch gar keine entsprechenden Outcome-Daten. Während Glitazone die Insulinsensitivität erhöhen, fördern Gliptine wie Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin die Insulinsynthese und –freisetzung. Insulin erhöht aber bekanntermaßen das kardiovaskuläre Risiko, so Erdmann gegenüber der DAZ.

Aufgrund des erhöhten Herzinfarktrisikos sollte nach Meinung Erdmanns Rosiglitazon zwar nicht mehr verordnet werden, auf Pioglitazon möchte er jedoch nicht verzichten. Es sei zusätzlich zu Metformin  indiziert, wenn dieses alleine nicht aus­reicht und speziell dann, wenn der Typ-2-Diabetiker ein besonders hohes kardiovaskuläres Risiko habe.

Neben Rosiglitazon (Avandia®) und Pioglitazon (Actos®) sollen auch Nateglinid (Starlix®) und Repaglinid (Prandin®, NovoNorm®) nach Beschluss des G-BA vom 17. Juni 2010 nur noch in begründeten Einzelfällen zulasten der GKV verordnet werden dürfen. Die Beschlüsse liegen dem BMG zur Genehmigung vor. Sollte das Ministerium sie nicht beanstanden, dann treten sie  zum 1. des übernächsten Quartals nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Somit können die betroffenen Arzneimittel noch mindestens bis zum 1. Januar 2011 zulasten der GKV verordnet werden.

 

Das vollständige Interview finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung. DAZ 30/2010 S. 28 - 30

 

Dr. Doris Uhl / 28.07.2010, 10:45 Uhr

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