Pharmazie

Der Austausch von Asthma-Inhalationssystemen bei Verordnungen von Rabattarzneimitteln sehen Fachleute kritisch. (Foto: ivax)

Der Austausch von Asthma-Inhalationssystemen bei Verordnungen von Rabattarzneimitteln sehen Fachleute kritisch. (Foto: ivax)

VersorgungsLeitlinie Asthma

Kritisch: Austausch von Inhalatoren bei Aut idem

Stuttgart - Beim Aut-idem-Austausch von Inhalatoren im Rahmen der Asthmatherapie werden sowohl Ärzte als auch Apotheker ausdrücklich aufgefordert, von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen: Dies bedeutet den Ausschluss von „aut idem“ durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf dem Rezept durch den verordnenden Arzt. In der Apotheke soll der Austausch nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen. Dies geht aus der neuen Version der Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma vom 1. März 2010 hervor.

Eine korrekte Inhalationstechnik ist Voraussetzung für eine effektive Asthma-Therapie. Jedes Inhalationssystem hat eine eigene Inhalationstechnik, die erlernt und geübt werden muss. Die "Vita-Studie" zeigt: Rund 80% der Patienten ohne vorhergehende Schulung inhalierten falsch.

 

Daher wird die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband vom . April 2008 als sehr problematisch angesehen. Mit dieser Neufassung des Rahmenvertrags erstreckt sich die Pflicht zum Austausch durch ein rabattbegünstigtes Alternativprodukt in der Apotheke auch auf inhalative Darreichungsformen, die vorher als kritische Darreichungsformen ausdrücklich von der Aut-idem-Regelung ausgenommen waren. Wird der Patient mit einem unbekannten Inhalationssystem konfrontiert, kann dies nach Ansicht der Autoren der „VersorgungsLeitlinie Asthma“ die Arzneimittelsicherheit und Therapietreue gefährden.

 

Bei den Autoren der Nationalen VersorgungsLeitlinie, an deren Erstellung zahlreiche medizinische und pharmazeutische Fachgesellschaften mitgearbeitet haben, herrscht daher einhelliger Konsens. Im Bewusstsein der möglichen Probleme beim Austausch von Inhalatoren werden sowohl Ärzte als auch Apotheker ausdrücklich aufgefordert, von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen. Dies bedeutet den Ausschluss von „aut idem“ durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf dem Rezept durch den verordnenden Arzt. In der Apotheke soll der Austausch nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen. Bei Wechsel des Inhalationssystems muss die korrekte Anwendung unbedingt erneut geschult werden. Zeigen sich dabei Probleme, die den Therapieerfolg gefährden, ist der Austausch aufgrund pharmazeutischer Bedenken durch den Apotheker abzulehnen.

Die neue Version der nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma finden Sie hier als pdf-Dokument zum Download in einer Lang- und einer Kurzfassung.

 

Quelle: Pressemitteilung der Astellas Pharma GmbH

Peter Ditzel / 31.03.2010, 11:38 Uhr

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