Zytostatika

AOK schreibt ambulante Versorgung mit parenteralen Zytostatika aus

Berlin - 20.01.2010, 10:53 Uhr


Für 13 Gebietslose in Berlin schreibt die AOK Berlin-Brandenburg in einem EU-weiten offenen Verfahren die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen

Die Ausschreibung beruht auf der am 23. Juli 2009 beschlossenen Änderung des § 129 Abs. 5 SGB V, mit der die Preisbindung von Fertigarzneimitteln, die für parenterale Rezepturen verwendet werden, aufgehoben wurde. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Zytostatika.

Jeder Bewerber kann sich nur um ein Gebietslos bewerben. Die Gewinner der Ausschreibung stellen für die AOK die Versorgung der in dem jeweiligen Gebietslos ambulant behandelnden Ärzte mit parenteralen onkologischen Zubereitungen sicher, sofern die Versorgung nicht durch eine Krankenhausapotheke erfolgt, mit deren Träger die AOK Berlin-Brandenburg einen Vertrag gemäß § 129a SGB V geschlossen hat. Dies sind mit Stand der Zuschlagserteilung die Charité, das paritätische Krankenhaus Lichtenberg und das Helios Klinikum Berlin-Buch.

Die Gebietlose der Ausschreibung sind: Charlottenburg-Wilhermsdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg-Hohenschönhausen I und II, Marzahn-Hellersdorf, Mitte I, II und III, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick.

Die Verträge werden für die Dauer eines Jahres geschlossen.

Quelle: Pressemitteilung der AOK-Brandenburg


Wolfgang Caesar