Forschung und Freigabe

US-Behörde votiert gegen Liberalisierung von Cannabis

Stuttgart - 15.08.2016, 07:00 Uhr

Große Gegensätze: In vielen Bundesstaaten wird Medizinalhanf regelmäßig eingesetzt, doch die US-Drogenbehörde bleibt bei ihrer restriktiven Haltung. (Foto: Africa Studio / Fotolia)

Große Gegensätze: In vielen Bundesstaaten wird Medizinalhanf regelmäßig eingesetzt, doch die US-Drogenbehörde bleibt bei ihrer restriktiven Haltung. (Foto: Africa Studio / Fotolia)


Die US-amerikanische Drogenbehörde DEA kam einer Petition von Gouverneuren nicht nach: Cannabis bleibt neben LSD und Heroin in der höchsten Betäubungsmittelklasse, Kokain oder Crystal Meth werden als weniger riskant eingestuft. Dabei ist Hanf in einigen Bundesstaaten problemlos erhältlich. Die Forschung zu medizinischen Zwecken wird etwas erleichtert.

Der Antrag zweier amerikanischer Gouverneure blieb erfolglos: Wie Ende vergangener Woche bekannt wurde, stuft die US-Drogenbehörde DEA Cannabis weiterhin in die höchste Gefährdungsklasse ein. Damit ist der Umgang mit Cannabis nach den Bundesgesetzen äußerst stark reglementiert, auch Forschung bleibt weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich.

„Die Grundlage dieser Entscheidung ist, ob die Arzneimittelbehörde FDA es als sicheres und wirksames Arzneimittel ansieht“, betont DEA-Chef Chuck Rosenberg. Ein „enormes Gewicht“ habe die Beurteilung der FDA gehabt, dass Cannabis in den USA „keinen akzeptierten medizinischen Nutzen“ hat, erklärt er – und dass es sowohl ein hohes Missbrauchspotenzial habe als auch in den USA die am meisten konsumierte illegale Droge sei.

Drogenbehörde gibt ihr Monopol auf

Nach Ansicht der DEA sei weder die Wirkweise von Marihuana verstanden oder nachvollziehbar, noch gäbe es adäquate Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien. „Es gibt keine Evidenz über einen Konsens unter qualifizierten Experten, dass Marihuana zur Behandlung für eine spezifische, anerkannte Erkrankung sicher und wirksam ist“, stellt der Bericht der Behörde fest. Derzeit stünden keine kontrollierten Studien zur Verfügung, dass ein möglicher Nutzen von Cannabis dessen Risiken übersteige.

Laut Kritikern trägt die Behörde mit ihrer restriktiven Politik jedoch zu der fehlenden Evidenz bei – denn Forschung mit Cannabis ist nur unter stark erschwerten Bedingungen möglich. An einem Punkt will die DEA es Wissenschaftlern zukünftig leichter machen: Sie gibt ihr Anbaumonopol für Cannabis zu Forschungszwecken auf, aktuell dürfen Hanfpflanzen zu Forschungszwecken nur an der Universität von Mississippi gezüchtet würden. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

„In dubio pro reo“, oder gilt das nicht mehr?

von Sebastian am 16.08.2016 um 6:22 Uhr

Seit wann verbieten wir etwas, worüber wir nicht genug wissen? Sollte es nicht umgekehrt sein und erst verboten werden können, wenn man bewiesen hat, dass der Schaden größer ist, als der Nutzen? Und warum wird hier lediglich der medizinische Nutzen berücksichtigt und nicht die Gefahr? Schokolade hat keinen erforschten medizinischen Nutzen und ist keine Level 1 drug. Alkohol ebenso, oder hat jemand von seinem Arzt schon mal ein Glas Wein am Abend verschrieben bekommen?
Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen und völlig unlogisch argumentiert.

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Lobby und Prävalenzfehler

von Stevan Menicanin am 15.08.2016 um 14:01 Uhr

Interessant, dass die Wikileaks Publikation, einige Tage vorher, von der Alkohol Lobby berichtet hat und behauptet, dass die Alkohol Lobby, sich gegen eine Legalisierung ausgesprochenen hat.
Hierzu empfiehlt es sich, über BARCADI und deren Einfluss auf die Regierung, zu versinnbildlichen.
Ich sehe natürlich die Gefahren in der Kriminalität, durch Aufrechterhaltung des Verbots.
Extrembeispiele mal anders...
Ein Obdachloser mit einer hochprozentigen Getränkemischung, als Begründung für ein Alkoholverbot.
Der simple Auslegungsvergleich, zwischen der Interpretation des David Nutt Berichts, in Deutschland und den USA, reichen völlig aus, um zu erkennen, welcher Kopf nach Fisch richt.
Dabei gab die DEA zu, dass die Entscheidung „seltsam“ erscheinen könnte.
"Cannabinoide produziere ich selbst"

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