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Tierärzte wollen ihr Dispensierrecht behalten. (Foto: Novartis)

Tierärzte wollen ihr Dispensierrecht behalten. (Foto: Novartis)

Tierärztliches Dispensierrecht

Veterinäre bestehen auf Arzneimittelabgabe

Berlin - Die Tierärzteschaft begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, die unsachgemäße Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung einzuschränken. Allerdings lehnen die Veterinäre die teilweise oder gänzliche Entziehung ihres Dispensierrechts ab. Diagnose, Abgabe, Beratung und Kontrolle der Anwendung von Tierarzneimitteln müssten weiterhin in der fachlich kompetenten Hand von Tierärzten verbleiben, so die Bundestierärztekammer (BTK).

Die Tierärzteschaft sieht sich unter den Generalverdacht gestellt, Arzneimittel rechtswidrig einzusetzen. „Das betrachten wir als Affront“, so die BTK. Indem man die Tierärzte als Verursacher der Resistenzproblematik ausmache, werde weder der Preisdruck des Einzelhandels auf die Lebensmittelpreise, noch die Personalnot der Überwachungsbehörden oder Managementprobleme in der Tierhaltung gelöst.

Laut BTK gibt es in Deutschland derzeit rund 10.500 tierärztliche Hausapotheken und rund 21.500 öffentliche Apotheken. Der zu erwartende verstärkte Verkauf verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel in den öffentlichen Apotheken würde bei einer Abschaffung des Dispensierrechts zu einer erheblich erschwerten Kontrolle durch die zuständigen Behörden führen: Die Veterinärbehörden sind für die Überwachung öffentlicher Apotheken nicht zuständig. Außerdem entfiele dann der direkte Vertriebsweg der Arzneimittel vom Hersteller über den Tierarzt zum Tierhalter, was wiederum Schwarzmarkt und Internethandel fördere, argumentiert die Kammer.

Auch die Ermächtigungen im Gesetzesentwurf der Bundesagrar- und -verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) enthalten nach Auffassung des Dachverbands der Tierärzte „schwerwiegende und existenzielle Eingriffe" in die Ausübung des tierärztlichen Berufes. „Wir sehen die Gefahr, dass damit zukünftig die Arbeit des Tierarztes in unzumutbarer Weise in eher ideologisch als fachlich geprägte Bahnen gezwängt werden kann“, so die BTK. „Deswegen lehnen wir derartige Ermächtigungen auf das Schärfste ab.“

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Dispensierrecht: Veterinären droht Verlust der Verkaufserlaubnis von Arzneien


Juliane Ziegler / 27.01.2012, 14:58 Uhr

Kommentare:

Banane (Stefan Haydn) sagt:
30.01.2012 09:55

"Der zu erwartende verstärkte Verkauf verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel in den öffentlichen Apotheken würde bei einer Abschaffung des Dispensierrechts zu einer erheblich erschwerten Kontrolle durch die zuständigen Behörden führen: Die Veterinärbehörden sind für die Überwachung öffentlicher Apotheken nicht zuständig. Außerdem entfiele dann der direkte Vertriebsweg der Arzneimittel vom Hersteller über den Tierarzt zum Tierhalter, was wiederum Schwarzmarkt und Internethandel fördere, argumentiert die Kammer."

Das ist ja wohl ein zimlich dämliches Argument. Auch die Apotheken werden bzgl. verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel kontrolliert.
Was verschrieben wird und wann entscheidet immer noch der Tierarzt.

Für den mehr...

Elisabeth Petras sagt:
29.01.2012 18:31

Es sind die Haltungsbedingungen, die zu einem zu hohen Einsatz von Antibiotika führen, da bei tausenden von Tieren auf allerengstem Raum das Einzeltier kaum ausgemacht, geschweige denn behandelt werden kann. Eien Behandlung der genzen Riesenherde ist dort auch aufgrund der Ansteckugnsgefahr geboten.

Eine Lösung wäre die sofortige Halbierung der Besatzdichte bei Vorschrift von Freiland oder wenigstens eines Wintergartens. Wenn auch viele Halter die ihrem Weltbild eher entsprechende Lösung des Windergartens 8Kaltscharrraum) bevorzugen würden, wäre dies ein wichtiger Schritt zu mehr Wohlbefindne der Tiere und damit zu einer Stärkung des Immunsystems, zu weniger offenen, im Kot stehenden Füßen voller Wunden und weniger Pickverletzungen und somit potentiellen Eintrittspforten für mehr...

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