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Der Verwaltungsratschef der Barmer GEK, Holger Langkutsch, hält nichts davon, auf gesetzliche Krankenkassen das Kartellrecht anzuwenden. (Foto: Sket)

Der Verwaltungsratschef der Barmer GEK, Holger Langkutsch, hält nichts davon, auf gesetzliche Krankenkassen das Kartellrecht anzuwenden. (Foto: Sket)

Gesundheitsreform

Barmer GEK lehnt Kostenerstattung ab

Berlin - Die Barmer GEK lehnt die Koalitionspläne zur Ausweitung der Kostenerstattung ab: „Der Blick auf die Private Krankenversicherung zeigt, dass sich durch eine Teilerstattung von Kosten Ausgaben und Bürokratie erhöhen, Transparenz und Kostensteuerung hingegen abnehmen. Die Patientinnen und Patienten bleiben auf erheblichen Mehrkosten sitzen, und der gebotene Einfluss von Krankenkassen auf Preis und Qualität der medizinischen Versorgung nimmt deutlich ab", so der Vorsitzende des BarmerGEK Verwaltungsrats Holger Langkutsch.

Auch die geplante Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts auf die gesetzliche Krankenversicherung beurteilt der Verwaltungsrat kritisch. In seinem aktuellen Resolutionspapier „Reformvorschläge brauchen Reformen" heißt es dazu: „Die einfache Übertragung des für private Wirtschaftsunternehmen geltenden Kartellrechts passt nicht zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen.“ Vielmehr sei eine „sozialrechtsspezifische Regelung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften“ vonnöten.

Der Verwaltungsrat regt eine rechtliche Klarstellung an, mit dem Ziel, dass entsprechende „Bestimmungen (§§ 1-3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht für das GKV-Kollektivvertragssystems gelten“ sollen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte auch für Fragen des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung sei sachgerecht und beizubehalten.

Die Resolution geht auch auf die Pläne zur GKV-Finanzreform ein. Zwar gingen die kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen in die richtige Richtung. Die langfristige Weichenstellung sei aber falsch und unfair. Langkutsch: „Zur verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gehören neben einem paritätischen Lastenausgleich und einer hinreichenden Bereitstellung von Steuermitteln auch Strukturreformen sowie das konsequente Heben von Wirtschaftlichkeitsreserven. Wer den Arbeitgeberbeitrag dauerhaft festschreibt, Zusatzbeiträge entgrenzt und die absehbare Kostensteigerung allein den Versicherten aufbürden will, destabilisiert das System.“

Lothar Klein / 19.08.2010, 12:11 Uhr

Kommentare:

A.H. sagt:
20.08.2010 14:01

>Destabilisierung des Systems<
Ist meines Erachtens zutreffend - der Weg sieht nicht einfach aus und da darf er auch nicht hinführen.
Die Regierung packt immer wieder an den falschen Ansatzpunkten an – bei beiden: AG und AN!

Es sollten Fehler (jeder macht mal welche) - wenn sich solche im Nachhinein herauskristallisieren - schnellstens behoben werden!
Wenn ich mein Leben Revue passieren lasse, erkenne ich, einen konstanten negativen Wandel seit dem Ende der 80er Jahre - hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage, sprich Mauerfall (Soli - der immer noch gezahlt wird???), Zeitarbeit, Änderung der Arbeitsverträge (neu sind viele Jahresverträge - und dann wird der AN ausgetauscht - wo es mal die Unverzichtbarkeit von vielen AN gab - das waren vorher noch Zeiten), Minijob (2 AN mehr...

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