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Ab 1. August gilt der Preisstopp für Arzneimittel zu Lasten der GKV. (Foto: Bozworthington - Fotolia.com)

Ab 1. August gilt der Preisstopp für Arzneimittel zu Lasten der GKV. (Foto: Bozworthington - Fotolia.com)

Arzneimittelsparpaket

Preisstopp tritt zum 1. August in Kraft

Berlin - Der erste Teil des Arzneimittelsparpaketes von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) tritt zum 1. August in Kraft: Ab Sonntag greifen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKVÄndG) erste konkrete Maßnahmen. Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von sechs Prozent auf 16 Prozent angehoben sowie ein Preisstopp für Arzneimittel festgelegt, die von den Kassen bezahlt werden.

Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013. Damit wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um rund 1,15 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Dies sei notwendig, um die ausufernden Ausgaben im Arzneimittelbereich einzudämmen und die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern, heißt es in einer Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums.

Nach den kontroversen Diskussionen in der Regierungskoalition zeigt sich Minister Rösler zufrieden: „Diese bereits in diesem Jahr wirkenden Einsparmaßnahmen sind ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu strukturellen Änderungen im Arzneimittelbereich. Wir reihen uns nicht in die gesundheitspolitische Tradition kurzfristiger Kostendämpfungspolitik ein, sondern werden mittelfristig eine stabile Marktordnung schaffen, in der die Beteiligten flexibel agieren und gestalten können.“

Im Gegenzug müssten aber auch alle Beteiligten ihren Beitrag für eine bessere und effizientere Arzneimittelversorgung leisten: die Hersteller, der Großhandel, die Apotheken und die Krankenkassen. Die Weichen für eine umfassende Neuordnung des deutschen Arzneimittelmarktes seien bereits gestellt. Der Deutsche Bundestag berate derzeit den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Rösler: „Damit werden weitere strukturelle Veränderungen im Arzneimittelbereich greifen - hin zu einer Preisbildung über Verhandlungen und eine Nutzenbewertung, ohne dass der Zugang zu innovativen Arzneimitteln beschränkt wird.“

 

Lothar Klein / 29.07.2010, 11:14 Uhr

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