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Im Bundesgesundheitsministerium unterhält man sich heute mit Vertretern der betroffenen Verbände über den AMNOG-Enwurf. (Foto: DAZ/Sket)

Im Bundesgesundheitsministerium unterhält man sich heute mit Vertretern der betroffenen Verbände über den AMNOG-Enwurf. (Foto: DAZ/Sket)

Verbändeanhörung zum AMNOG-Entwurf

vfa: Kriterien der frühen Nutzenbewertung durch Verordnung regeln

Berlin - Heute sind die maßgeblichen Verbände im Gesundheitswesen zu einer ersten Anhörung zum Entwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) ins Bundesgesundheitsministerium geladen. Schon im Vorfeld machten die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) deutlich, wo aus ihrer Sicht Nachbesserungsbedarf besteht.

vfa-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer betonte, dass die geplante frühe Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weitreichende Auswirkungen auf den Leistungsanspruch und die Versorgung der Patienten haben werde. „Daher müssen die wesentlichen Kriterien und die Methodik der Bewertung durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und nicht durch den G-BA selbst festgelegt werden“, so ihre Forderung. Die frühe Bewertung erfordere einen verantwortlichen Umgang mit den Unwägbarkeiten zum Zeitpunkt der Zulassung, damit sie nicht zu einer willkürlichen Innovationsbremse werde.

Der vfa bleibt zudem bei seiner Forderung nach einem Scoping zu Beginn jedes Verfahrens zur Nutzenbewertung: einem strukturierten Dialog mit den Herstellern, in dem die wesentlichen Anforderungen abgestimmt werden. Die heute im Gesetz verankerten Beteiligungsrechte von Fachkreisen, Patienten und Herstellern müssten erhalten bleiben.

Kritisch sehen die forschenden Unternehmen auch, dass die Verhandlungen über Rabatte auf neue Arzneimittel zentral auf den GKV-Spitzenverband konzentriert werden sollen. „Dies bedeutet, statt Wettbewerb ein Nachfragemonopol zu etablieren“, so Yzer. Die Industrie stehe dagegen für wettbewerbliche Strukturen und somit für einen Vorrang dezentraler Verträge. Die vfa-Chefin warnte, die im Gesetzentwurf enthaltenen Möglichkeiten zu Versorgungsverträgen und Verträgen der integrierten Versorgung, an denen Hersteller teilnehmen können, leerlaufen zu lassen, weil dezentrale Verträge nachrangig sein sollen. Zudem betonte sie, dass die Verträge automatisch Zwangsrabatte ablösen müssten.

Kirsten Sucker-Sket / 10.06.2010, 13:48 Uhr

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