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(Bild: ABDA)

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Arzneimittelsparpaket

Kein Apotheken-Rabatt für PKV – Ausnahme für Orphan Drugs wahrscheinlich

Berlin - Kein Apothekenabschlag für PKV-Versicherte: Den vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) bei der Anhörung zum Arzneimittelsparpaket der Bundesregierung geforderten Apothekenabschlag wird es nicht geben. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) habe zwar grundsätzlich Verständnis für die Forderung der PKV, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums zu DAZ.online. Minister Rösler habe eine Änderung aber im Rahmen des Arzneimittelsparpaktes bereits vor der Anhörung abgelehnt.

Eine Änderung am Arzneimittelsparpaket wird es vermutlich nur in folgendem Punkt geben: Die CSU drängt vehement auf Ausnahmen vom erhöhten Zwangsrabatt für so genannte Orphan Drugs. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hatte sich für entsprechende Korrekturen am Arzneimittelsparpaket der Regierungskoalition eingesetzt. Unmittelbar vor Beginn der Anhörung im Gesundheitsausschuss hatte Zöller gefordert, Hersteller von Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen von der geplanten Erhöhung des Zwangsrabattes von sechs auf 16 Prozent zu verschonen.

Dem Vernehmen nach einigte sich eine Runde von Gesundheitspolitikern der Regierungskoalition nach der Anhörung darauf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren Orphan Drugs vom erhöhten Zwangsrabatt auszunehmen. Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Johannes Singhammer sagte, es werde Ausnahmen für Präparate gegen seltene Erkrankungen geben. Allerdings wolle man die Folgen des Zwangsrabatts jährlich überprüfen.

 

Lothar Klein / 21.05.2010, 11:10 Uhr

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