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Die Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsministerium haben mit einen Härtefall-Katalog auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. (Foto: Bundesagentur für Arbeit)

Die Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsministerium haben mit einen Härtefall-Katalog auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. (Foto: Bundesagentur für Arbeit)

Hartz IV

OTC für Chroniker können Härtefall sein

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche entschieden, dass Hartz IV-Empfänger in besonderen Härtefällen einen laufenden Bedarf geltend machen können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich daraufhin mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition solcher Härtefälle in Form einer Positiv- und Negativliste verständigt.

Nach dem am 16. Februar auf den Weg gebrachten Härtefall-Katalog können Bedürftige unter anderem bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht von der GKV übernommen werden, auf staatliche Unterstützung hoffen. Sie können ab sofort im Ausnahmefall als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden. Als Beispiel nannte das BMAS etwa Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.

Die Aufzählung in der Geschäftsanweisung für die Grundsicherungsstellen ist allerdings nicht abschließend, wie das BMAS betonte. Die Leistungen würden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Der neue Katalog stellt zugleich in einer „Negativliste“ klar, dass die Praxisgebühr, Brillen, Zahnersatz und orthopädische Schuhe weiterhin aus der Regelleistung und nicht mithilfe der Härtefallklausel zu bestreiten sind.

 

Kirsten Sucker-Sket / 17.02.2010, 09:41 Uhr

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