Antragsberatung auf dem DAT

Importquote abschaffen!

München - 19.09.2014, 15:58 Uhr


Mit nur drei Gegenstimmen hat der Deutsche Apothekertag gefordert, die Verpflichtung der Apotheker zur Abgabe importierter Arzneimittel ersatzlos abzuschaffen. Hintergrund der Forderung sind die aktuellen Fälle gestohlener und gefälschter Arzneimittel, die auf dem Wege des Parallelhandels nach Deutschland gekommen waren.

Bereits am Dienstag hatte die ABDA-Spitze auf einer Pressekonferenz auf die zunehmende Zahl gefälschter Arzneimittel in Deutschland hingewiesen. Zwar sei bis heute kein Fall einer Abgabe an Patienten oder gar einer Schädigung bekannt geworden, doch die in den letzten Jahren stark gestiegene Zahl der in der legalen Lieferkette aufgetauchten Arzneimittel gebe Grund zu großer Sorge.

Bei der Diskussion eines entsprechenden Antrags der Landesapothekerverbände Bayern und Rheinland-Pfalz sowie der Bayerischen Landesapothekerkammer, der eine Abschaffung der Importregelungen nach § 129 SGB V fordert, wurden neben der Fälschungsproblematik auch die Auswirkungen der Arzneimittelimporte nach Deutschland auf die Situation in den exportierenden Ländern thematisiert. Die teilweise sehr hohen Preisunterschiede führten schon ohne eine gesetzliche Importförderung zu einem starken Abfluss bestimmter Arzneimittel aus diesen Ländern.

Doch es gab durchaus auch Argumente, die den Re- und Parallelimport verteidigten. Unter anderem wurden die Stärkung des Wettbewerbs und wirtschaftliche Vorteile für die Apotheke angeführt.

Darüber hinaus fordert der Apothekertag, dass Importeure zukünftig verpflichtet werden, die Herkunft des Arzneimittels lückenlos belegen zu können und den Original-Hersteller zu verifizieren. Nur unter diesen Bedingungen soll ein Reimport-Arzneimittel in Deutschland verkehrsfähig sein.

Aktuell sind deutsche Apotheken nach § 129 SGB V verpflichtet, fünf Prozent ihres Umsatzes mit jeder einzelnen gesetzlichen Krankenkasse mit reimportierten Arzneimitteln zu machen. Dabei werden nur die Importe angerechnet, die 15 Euro oder 15 Prozent günstiger sind als das deutsche Original (15/15-Regel).


Dr. Benjamin Wessinger